Donnerstag, 15. März 2012

Erbschaften im Ausland

Straßburg - Die Finca in Spaniensoll künftig leicht und vor allem grenzenlos vererbt werden können, wenn ihr nicht-spanischer Besitzer stirbt. Und auch das Erbe einer Italienerin, die mit einem Deutschen verheiratet war und in Belgien lebte, soll problemloser geregelt werden.
Dies sieht eine Verordnung über grenzüberschreitende Erbschaften vor, deren Entwurf am Dienstag vom Europaparlament in Straßburg beschlossen wurde.

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